Krankenversicherung

krankenzusatz
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Zusammenfassung KTG

Krankentaggeld schützt Arbeitnehmende und Selbstständige vor krankheitsbedingtem Erwerbsausfall.

Versicherte und Grundlagen

Massgebend sind das Obligationenrecht, das Erwerbsersatzgesetz sowie Gesamt-, Normal- und Einzelarbeitsverträge. Gesamtarbeitsverträge können eine Taggeldversicherung vorschreiben.

Bei Angestellten basiert der Schutz meist auf dem AHV-Lohn und häufig 80 Prozent. Selbstständige vereinbaren wegen schwankender Einkommen eine feste Summe und ein fixes Taggeld.

VersicherungsformenVersicherungsformenDie Erwerbsform bestimmt die passende Ausgestaltung.VersicherungsformenAngestellteLohnbasisSchadenversicherungSelbstständigefeste SummeSummenversicherungDie Erwerbsform bestimmt die passende Ausgestaltung.
Die Erwerbsform bestimmt die passende Ausgestaltung.

KVG und VVG im Vergleich

KVGVVG
720 Tage innerhalb von 900 TagenMeist 730 Tage je Krankheitsfall abzüglich Wartefrist
Vorbehalt höchstens fünf JahreVorbehalt zeitlich unbeschränkt möglich
Zwingendes ÜbertrittsrechtÜbertritt meist in Bedingungen geregelt
SozialversicherungWeitgehende Vertragsfreiheit
LeistungsdauerLeistungsdauerDie Laufzeiten haben unterschiedliche Bezugsrahmen.LeistungsdauerVVG üblich730 TageKVG720 in 900 TagenÜbertritt30–90 TageDie Laufzeiten haben unterschiedliche Bezugsrahmen.
Die Laufzeiten haben unterschiedliche Bezugsrahmen.

Erhöhte Risiken können Vorbehalt, Zuschlag, erschwerte Bedingungen, Leistungsreduktion, längere Wartefrist oder Ablehnung auslösen. Kollektivversicherungen laufen meist privat und verzichten bei einzelnen Angestellten häufig auf Gesundheitsprüfungen.

Prämie, Ende und Übertritt

Die provisorische Prämie wird nach effektiver Lohndeklaration nachberechnet. Überschüsse können nach Vereinbarung geteilt werden.

Für Angestellte beginnt der Schutz mit Stellenantritt und endet beim Austritt. Bereits laufende Leistungen gehen weiter. Ein Übertritt in die Einzelversicherung ist innert 30 bis 90 Tagen möglich; Eintrittsalter und Gesundheitszustand bleiben erhalten.

Leistungen gehen grundsätzlich an den Arbeitgeber. Bei mangelhafter Erfüllung hat die versicherte Person ein direktes Forderungsrecht.

MerkeKVG-Taggeld hat Aufnahmepflicht und zwingenden Übertritt; VVG-Taggeld bietet Vertragsfreiheit.

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