Zusammenfassung KTG
Krankentaggeld schützt Arbeitnehmende und Selbstständige vor krankheitsbedingtem Erwerbsausfall.
Versicherte und Grundlagen
Massgebend sind das Obligationenrecht, das Erwerbsersatzgesetz sowie Gesamt-, Normal- und Einzelarbeitsverträge. Gesamtarbeitsverträge können eine Taggeldversicherung vorschreiben.
Bei Angestellten basiert der Schutz meist auf dem AHV-Lohn und häufig 80 Prozent. Selbstständige vereinbaren wegen schwankender Einkommen eine feste Summe und ein fixes Taggeld.
KVG und VVG im Vergleich
| KVG | VVG |
|---|---|
| 720 Tage innerhalb von 900 Tagen | Meist 730 Tage je Krankheitsfall abzüglich Wartefrist |
| Vorbehalt höchstens fünf Jahre | Vorbehalt zeitlich unbeschränkt möglich |
| Zwingendes Übertrittsrecht | Übertritt meist in Bedingungen geregelt |
| Sozialversicherung | Weitgehende Vertragsfreiheit |
Erhöhte Risiken können Vorbehalt, Zuschlag, erschwerte Bedingungen, Leistungsreduktion, längere Wartefrist oder Ablehnung auslösen. Kollektivversicherungen laufen meist privat und verzichten bei einzelnen Angestellten häufig auf Gesundheitsprüfungen.
Prämie, Ende und Übertritt
Die provisorische Prämie wird nach effektiver Lohndeklaration nachberechnet. Überschüsse können nach Vereinbarung geteilt werden.
Für Angestellte beginnt der Schutz mit Stellenantritt und endet beim Austritt. Bereits laufende Leistungen gehen weiter. Ein Übertritt in die Einzelversicherung ist innert 30 bis 90 Tagen möglich; Eintrittsalter und Gesundheitszustand bleiben erhalten.
Leistungen gehen grundsätzlich an den Arbeitgeber. Bei mangelhafter Erfüllung hat die versicherte Person ein direktes Forderungsrecht.
MerkeKVG-Taggeld hat Aufnahmepflicht und zwingenden Übertritt; VVG-Taggeld bietet Vertragsfreiheit.
Prüfungs-Check
- Angestellte und Selbstständige unterscheiden.
- 720-in-900-Regel erklären.
- Risikomassnahmen aufzählen.
- Übertrittsfrist von 30 bis 90 Tagen kennen.