Krankentaggeldversicherung
Krankentaggeld schliesst Einkommenslücken nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung.
Lohnfortzahlung und gleichwertiger Ersatz
Arbeitsunfähigkeit ist die gesundheitlich bedingte volle oder teilweise Unfähigkeit, zumutbare Arbeit zu leisten. Arbeitgeber zahlen bei erfüllten Voraussetzungen im ersten Dienstjahr drei Wochen 100 Prozent. Danach gelten kantonal verwendete Skalen; im zweiten Dienstjahr etwa Basel zwei Monate, Bern einen Monat und Zürich zwei Monate.
Ein gleichwertiger Ersatz verlangt mindestens 80 Prozent während mindestens 720 Tagen, 80 bis 100 Prozent während der Wartefrist und mindestens die Hälfte der Prämie durch den Arbeitgeber. Selbstständige haben keine gesetzliche Lohnfortzahlung.
Taggeld nach KVG oder VVG
| KVG | VVG |
|---|---|
| Sozialversicherung mit Aufnahmepflicht | Privatversicherung mit Risikoprüfung |
| Vorbehalte höchstens fünf Jahre | Vorbehalte meist unbefristet |
| 720 Taggelder innert 900 Tagen | Meist 730 Tage je Krankheitsfall |
| Gesetzliches Übertrittsrecht | Vertragliches Übertrittsrecht möglich |
Die private Lösung kann als Schadenversicherung den tatsächlichen Lohnausfall oder als Summenversicherung einen festen Tagesbetrag decken. Wartefrist und Prämienfaktoren sind vertraglich gestaltet.
Leistung nach Arbeitsunfähigkeit
Unter 25 Prozent besteht kein Taggeld. Von 25 bis 66 zwei Drittel Prozent wird abgestuft geleistet; über 66 zwei Drittel Prozent das volle Taggeld. Eine KVG-Lösung kann ab 50 Prozent leisten und tiefere Schwellen vorsehen.
MerkeGesetzliche Lohnfortzahlung ist zeitlich begrenzt; Taggeld überbrückt bis zur Invalidenrente.
Prüfungs-Check
- Arbeitsunfähigkeit definieren.
- Gleichwertigen Ersatz erklären.
- KVG und VVG vergleichen.
- Taggeld nach Arbeitsunfähigkeitsgrad abstufen.