Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung ergänzt freiwillig den gesetzlichen Unfall- oder Krankenversicherungsschutz.
Privat oder obligatorisch
| Private Unfallversicherung | Obligatorische Unfallversicherung |
|---|---|
| Versicherungsvertragsgesetz | Unfallversicherungsgesetz |
| Antrag kann abgelehnt oder vorbehalten werden | Gesetzliches Obligatorium |
| Leistungen frei wählbar | Leistungen gesetzlich festgelegt |
Police und Allgemeine Versicherungsbedingungen definieren den Schutz. Die Unfallbeschreibung lehnt sich meist an die gesetzliche Definition an.
Einzel, Kollektiv und Bausteine
Einzelverträge eignen sich für Selbstständige, Nichterwerbstätige oder ergänzenden Schutz von Angestellten. Kollektivverträge versichern eine Gruppe, etwa Besucher eines Anlasses.
- Heilungskosten
- Taggeld
- Spitaltaggeld
- Invaliditätskapital
- Todesfallkapital
Prämie und Bedarf
Schutzumfang, Beruf, Alter und Geschlecht beeinflussen die Prämie. Mehrpersonenverträge erhalten häufig Rabatt. Finanziert wird nach dem Bedarfsdeckungsverfahren.
Besonders relevant ist der Schutz für Selbstständige ohne obligatorische Deckung und für Personen mit Bedarf über dem gesetzlichen Maximum.
MerkeDie private Unfallversicherung ergänzt freiwillig und wählbar nach den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes.
Prüfungs-Check
- Rechtsgrundlagen abgrenzen.
- Ablehnungsmöglichkeit erklären.
- Einzel- und Kollektivvertrag unterscheiden.
- Fünf Leistungsbausteine nennen.