Unfall und berufliche Vorsorge

krankenzusatz
Lernen

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ergänzt freiwillig den gesetzlichen Unfall- oder Krankenversicherungsschutz.

Privat oder obligatorisch

Private UnfallversicherungObligatorische Unfallversicherung
VersicherungsvertragsgesetzUnfallversicherungsgesetz
Antrag kann abgelehnt oder vorbehalten werdenGesetzliches Obligatorium
Leistungen frei wählbarLeistungen gesetzlich festgelegt
Privat oder obligatorischPrivat oder obligatorischRechtsgrundlage und Vertragsfreiheit unterscheiden sich.Privat oder obligatorischPrivatVVGRisikoprüfungwählbarObligatorischUVGPflichtgesetzlich fixRechtsgrundlage und Vertragsfreiheit unterscheiden sich.
Rechtsgrundlage und Vertragsfreiheit unterscheiden sich.

Police und Allgemeine Versicherungsbedingungen definieren den Schutz. Die Unfallbeschreibung lehnt sich meist an die gesetzliche Definition an.

Einzel, Kollektiv und Bausteine

Einzelverträge eignen sich für Selbstständige, Nichterwerbstätige oder ergänzenden Schutz von Angestellten. Kollektivverträge versichern eine Gruppe, etwa Besucher eines Anlasses.

Private BausteinePrivate BausteineDer Schutz wird modular zusammengestellt.Private BausteineKostenHeilungSpitalEinkommenTaggeldKapitalInvaliditätTodDer Schutz wird modular zusammengestellt.
Der Schutz wird modular zusammengestellt.

Prämie und Bedarf

Schutzumfang, Beruf, Alter und Geschlecht beeinflussen die Prämie. Mehrpersonenverträge erhalten häufig Rabatt. Finanziert wird nach dem Bedarfsdeckungsverfahren.

Besonders relevant ist der Schutz für Selbstständige ohne obligatorische Deckung und für Personen mit Bedarf über dem gesetzlichen Maximum.

MerkeDie private Unfallversicherung ergänzt freiwillig und wählbar nach den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes.

Prüfungs-Check