Obligatorische Unfallversicherung nach UVG
Die obligatorische Unfallversicherung schützt Arbeitnehmende vor Unfallfolgen und Berufskrankheiten.
Versicherte und Unfallarten
Versichert sind Arbeitnehmende, Lernende, Praktikanten, Volontäre und bestimmte Arbeitslose sowie Personen in arbeitsvertragsähnlichen Eingliederungsmassnahmen. Selbstständige und Nichterwerbstätige sind nicht automatisch erfasst.
Ab acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber besteht Schutz für Berufs- und Nichtberufsunfälle; darunter nur für Berufsunfälle, wobei der Arbeitsweg als Berufsunfall gilt.
| Art | Einordnung |
|---|---|
| Berufsunfall | Im Auftrag und Interesse des Arbeitgebers |
| Nichtberufsunfall | Freizeit und Privatleben |
| Berufskrankheit | Ausschliesslich oder stark überwiegend beruflich verursacht |
Beginn, Nachdeckung und Prämie
Der Schutz beginnt mit Arbeitsbeginn, Lohnanspruch oder spätestens dem Arbeitsweg. Für Nichtberufsunfälle gilt nach Stellenende eine Nachdeckung von 31 Tagen. Eine vor Fristablauf bezahlte Abredeversicherung verlängert sie bis zu sechs Monate.
Der Arbeitgeber schuldet die ganze Prämie. Berufs- und Berufskrankheitsprämien trägt er; Nichtberufsunfallprämien darf er überwälzen.
Leistungen und Grenzen
Pflegeleistungen werden ohne Franchise und Selbstbehalt erbracht. Das Taggeld beträgt ab dem dritten Tag 80 Prozent des versicherten Verdienstes, die volle Invalidenrente ebenfalls 80 Prozent. Halbwaisen erhalten 15 Prozent, Vollwaisen 25 Prozent; alle Hinterlassenenrenten zusammen höchstens 70 Prozent. Mit Renten der ersten Säule gilt maximal 90 Prozent.
Integritätsentschädigung ist einmalig; Hilflosenentschädigung wird monatlich nach Grad ausgerichtet. Leistungen können bei Absicht, grober Fahrlässigkeit, Straftaten, Wagnissen und aussergewöhnlichen Gefahren gekürzt oder verweigert werden.
Versicherungsträger
Träger sind Suva, zugelassene Privatversicherer und anerkannte Krankenkassen. Risikoreiche Branchen sind der Suva unterstellt. Bei fehlender Versicherung oder Insolvenz springt die Ersatzkasse ein.
MerkeDie Leistungen orientieren sich am versicherten Verdienst; mit Renten der ersten Säule gilt höchstens 90 Prozent.
Prüfungs-Check
- Versicherte und Unfallarten zuordnen.
- Achtstundenregel anwenden.
- 31 Tage und sechs Monate unterscheiden.
- Geldleistungen und Grenzen kennen.