Was Versicherung ist

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Von der Gefahrengemeinschaft zur modernen Versicherung

Eine moderne Versicherung ist eine Gefahrengemeinschaft, die ein Versicherungsunternehmen organisiert. Vierzehn Merkmale erklären, wie dieser Ausgleich rechtlich, mathematisch und wirtschaftlich funktioniert.

Versicherungsvertrag und Gegenseitigkeit

Mit dem Versicherungsvertrag verspricht der Versicherer Schutz. Die Kundin oder der Kunde schuldet dafür die Versicherungsprämie. Das Schriftstück zum Vertrag heisst Versicherungspolice.

Die Prämien vieler Kundinnen und Kunden finanzieren Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten. Zwischen den Versicherten besteht keine direkte Beziehung. Über den Versicherer gilt trotzdem Gegenseitigkeit: Die Gemeinschaft trägt die Schäden einzelner Mitglieder.

Beispiel Rollerhaftpflicht

Marc verursacht mit seinem Roller eine Kollision und Reparaturkosten von 3000 Franken. Aufgrund des Vertrags besteht ein Rechtsanspruch auf die vereinbarte Leistung. Die Gemeinschaft trägt den Betrag mit, auch wenn Marcs Jahresprämie tiefer ist.

Schutz, Vermögensbedarf und Bereicherungsverbot

Kundinnen und Kunden kaufen während der ganzen Vertragsdauer Schutz und Sicherheit. Tritt ein versichertes Ereignis ein, entsteht ein Vermögensbedarf: eine finanzielle Lücke. Die Versicherung gleicht diese Lücke im vereinbarten Umfang aus.

MerkeDas Bereicherungsverbot verhindert, dass eine versicherte Person durch den Schadenfall finanziell besser gestellt wird als zuvor.

Wer nach einem Einbruch einen tatsächlichen Schaden von 6000 Franken als 7000 Franken meldet, verstösst gegen das Bereicherungsverbot. Sorgloses Verhalten, weil «die Versicherung ja zahlt», wird als Moral Hazard bezeichnet.

Wie die Prämie geschätzt wird

Die Prämie muss zu Beginn der Versicherungsperiode feststehen, obwohl die künftigen Kosten noch unbekannt sind. Der Versicherer schätzt Verwaltungsaufwand und Leistungen anhand vergangener Erfahrungen.

Gesetz der grossen ZahlGesetz der grossen ZahlX-Achse Anzahl Würfe, Y-Achse grösste Abweichung in Prozent; Punkte bei 30 und 300 WürfenMehr Beobachtungen, kleinere Abweichung80 %60 %40 %20 %30300Anzahl WürfeGrösste Abweichung (%)80 %10 %
Im Würfelbeispiel fällt die grösste relative Abweichung mit mehr Würfen deutlich.

Das Gesetz der grossen Zahl macht Vorhersagen verlässlicher: Je mehr gleichartige Fälle beobachtet werden, desto kleiner wird die relative Abweichung vom erwarteten Ergebnis. Im Beispiel sinkt die grösste Abweichung von 80 Prozent bei 30 Würfen auf 10 Prozent bei 300 Würfen.

Zwei Bedingungen sind wichtig:

Darum bildet ein Versicherer für unterschiedliche Gefahren eigene, teilweise weiter unterteilte Versichertengemeinschaften.

Kumul, Planmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

Ein Kumul ist die Häufung vieler Schäden aus einem einzigen Ereignis. Brennt nach einer Explosion ein ganzes Dorf, können beim selben Versicherer sehr viele Leistungen gleichzeitig anfallen. Eine geografische Streuung des Bestands begrenzt dieses Risiko.

Vor der Tätigkeit braucht ein Versicherungsunternehmen eine behördliche Bewilligung. Ein Geschäftsplan zeigt insbesondere Tätigkeitsgebiet und Versicherungsarten, Rechnungsführung, Prämienfestlegung und Reserven. Das ist Planmässigkeit. Wirtschaftlichkeit verlangt ein günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.

Das Sicherungsteam

Kundin oder Kunde und Beratungsperson bilden ein Sicherungsteam. Die Beratung bringt Fachwissen über Gefahren und Lösungen ein; die Kundschaft liefert die Angaben zur eigenen Situation. Ob die Lösung passt, zeigt sich oft erst im Schadenfall.

Die 14 Merkmale im Überblick

MerkmalBedeutung
VersichertengemeinschaftDurch den Versicherer organisierte Gefahrengemeinschaft
RechtsanspruchAnspruch auf die vereinbarte Leistung
GegenseitigkeitGemeinsames Tragen einzelner Schäden
Schutz und SicherheitEigentliche Leistung während der Vertragsdauer
VermögensbedarfFinanzielle Lücke durch den Schaden
BereicherungsverbotKeine finanzielle Besserstellung
PrämieGegenleistung für den Versicherungsschutz
SchätzbarkeitVoraussetzung für die Prämienkalkulation
Gesetz der grossen ZahlGrundlage statistischer Vorhersagen
ZufälligkeitEreignis nicht willentlich herbeigeführt
KumulViele Leistungen aus einem Ereignis
PlanmässigkeitBewilligung und Geschäftsplan
WirtschaftlichkeitGünstiges Verhältnis von Aufwand und Ertrag
SicherungsteamZusammenarbeit von Kundschaft und Beratung

Rechtsgrundlagen: Artikel 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Bewilligungspflicht und Artikel 11 des Versicherungsvertragsgesetzes zum Inhalt der Versicherungspolice.

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