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krankenzusatz
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Vollmacht AHV/IV

Mit der Vollmacht darf eine beratende Person den Auszug aus dem individuellen Konto bei der Ausgleichskasse anfordern.

Was der Kontoauszug zeigt

Inhalt des KontoauszugsInhalt des KontoauszugsDer Auszug macht die Beitragsgeschichte nachvollziehbar.Inhalt des KontoauszugsErwerbEinkommenArbeitgeberGutschriftenBetreuungDienstzeitenKontrolleBeitragslückenRentenrisikoDer Auszug macht die Beitragsgeschichte nachvollziehbar.
Der Auszug macht die Beitragsgeschichte nachvollziehbar.

Er wird in der Altersvorsorgeberatung besonders vor der Pensionierung sowie nach Auslandaufenthalten, Erwerbsunterbrüchen oder Scheidung eingesetzt.

Entscheidende Felder

FeldZweck
Bevollmächtigte PersonDarf den Auszug anfordern und einsehen
VollmachtgeberName, Geburtsdatum und Versichertennummer
Entbindung vom AmtsgeheimnisDirekte Datenübermittlung ermöglichen
UnterschriftenVollmacht gültig machen
BerichtigungsfristBerichtigungsfristSchnelle Prüfung sichert die ordentliche Korrekturmöglichkeit.Berichtigungsfrist1ZustellungAuszug erhalten2PrüfenEinträge kontrollieren3MeldenFehler belegen4Fristinnerhalb 30 TagenSchnelle Prüfung sichert die ordentliche Korrekturmöglichkeit.
Schnelle Prüfung sichert die ordentliche Korrekturmöglichkeit.

30 Tage prüfen

Nach Erhalt des Auszugs bleiben 30 Tage für ein Berichtigungsbegehren. Danach werden Fehler nur noch korrigiert, wenn sie offensichtlich oder vollständig bewiesen sind.

MerkePrüfe den Kontoauszug sofort: Die ordentliche Berichtigungsfrist beträgt 30 Tage.

Prüfungs-Check