Vollmacht AHV/IV
Mit der Vollmacht darf eine beratende Person den Auszug aus dem individuellen Konto bei der Ausgleichskasse anfordern.
Was der Kontoauszug zeigt
- Einkommen seit dem 17. Altersjahr
- Arbeitgeber
- Betreuungsgutschriften
- Militär- und Zivildienstzeiten
- Mögliche Beitragslücken
Inhalt des KontoauszugsDer Auszug macht die Beitragsgeschichte nachvollziehbar.
Er wird in der Altersvorsorgeberatung besonders vor der Pensionierung sowie nach Auslandaufenthalten, Erwerbsunterbrüchen oder Scheidung eingesetzt.
Entscheidende Felder
| Feld | Zweck |
|---|---|
| Bevollmächtigte Person | Darf den Auszug anfordern und einsehen |
| Vollmachtgeber | Name, Geburtsdatum und Versichertennummer |
| Entbindung vom Amtsgeheimnis | Direkte Datenübermittlung ermöglichen |
| Unterschriften | Vollmacht gültig machen |
BerichtigungsfristSchnelle Prüfung sichert die ordentliche Korrekturmöglichkeit.
30 Tage prüfen
Nach Erhalt des Auszugs bleiben 30 Tage für ein Berichtigungsbegehren. Danach werden Fehler nur noch korrigiert, wenn sie offensichtlich oder vollständig bewiesen sind.
MerkePrüfe den Kontoauszug sofort: Die ordentliche Berichtigungsfrist beträgt 30 Tage.
Prüfungs-Check
- Inhalt des Kontoauszugs nennen.
- Einsatzfälle der Vollmacht erkennen.
- Pflichtfelder und Unterschriften prüfen.
- 30-tägige Berichtigungsfrist einhalten.