Patientenverfügung
Die Patientenverfügung hält medizinische Wünsche für den Fall fest, dass eine Person ihren Willen nicht mehr äussern kann.
Inhalt des Dokuments
- Personalien und Notfallkontakte
- Vertrauensperson und Ersatzperson
- Entbindung bestimmter Personen gegenüber der ärztlichen Schweigepflicht
- Wiederbelebung, künstliche Ernährung und Beatmung
- Schmerzlinderung, Organspende und gewünschter Sterbeort
PatientenverfügungDas Dokument verbindet Identität, Vertretung und Entscheide.
Die Vertrauensperson entscheidet stellvertretend bei Urteilsunfähigkeit. Die Organspendeerklärung wird nach dem Tod unmittelbar relevant.
Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag
| Patientenverfügung | Vorsorgeauftrag |
|---|---|
| Medizinische Behandlung | Personen- und Vermögenssorge |
| Massnahmen annehmen oder ablehnen | Finanzen und Alltag organisieren |
Zwei VorsorgedokumenteDie Dokumente regeln unterschiedliche Bereiche.
Auffindbar und aktuell halten
Die Verfügung gehört in jede umfassende Vorsorgeberatung, unabhängig vom Alter. Vertrauenspersonen und möglichst der Hausarzt erhalten eine Kopie. Das Dokument wird regelmässig überprüft.
MerkeEine Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie im Notfall auffindbar ist.
Prüfungs-Check
- Medizinische Entscheide im Dokument nennen.
- Rolle der Vertrauensperson erklären.
- Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag unterscheiden.
- Kopien verteilen und Inhalt aktualisieren.