Versicherungsrecht

krankenzusatz
Lernen

Schadenfall

Im Schadenfall entscheiden Wahrheit, Verschulden, Deckung und Mitwirkung über die Leistung.

Falsche Angaben und Verschulden

Bei einer erheblichen Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer innert vier Wochen ab Kenntnis kündigen. Eine Leistung darf er nur für Schäden verweigern, die mit der verschwiegenen Tatsache zusammenhängen; bereits bezahlte Leistungen kann er entsprechend zurückfordern.

Keine Kündigung ist zulässig, wenn Versicherer oder Vermittler die Tatsache kannten, hätten kennen müssen oder die falsche Antwort mitverursachten.

VerhaltenFolge
AbsichtKeine Leistung
Grobe FahrlässigkeitKürzung möglich
Leichte FahrlässigkeitVolle Leistung

Rettung aus humanitären Gründen und Handlungen Dritter sind gesondert zu beurteilen.

Unterversicherung und Mehrfachdeckung

Bei Unterversicherung wird proportional gekürzt. Bei einem Wert von 160 000 Franken, einer Summe von 80 000 Franken und einem Schaden von 45 000 Franken werden 22 500 Franken ersetzt. Über- und Mehrfachversicherung dürfen nie zu mehr als dem tatsächlichen Schaden führen.

UnterversicherungUnterversicherungHalbe Deckung bedeutet beim Schaden eine proportionale Kürzung.UnterversicherungVersicherungswert160 000 Fr.Versicherungssumme80 000 Fr.Schadenleistung22 500 Fr.Halbe Deckung bedeutet beim Schaden eine proportionale Kürzung.
Halbe Deckung bedeutet beim Schaden eine proportionale Kürzung.
MerkeSchadenleistung gleich Schaden mal Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert.

Pflichten nach dem Schaden

  1. Schaden unverzüglich melden.
  2. Bei der Abklärung mitwirken.
  3. Schadenbild nur zur Schadenminderung verändern.
  4. Zum Schutz versicherter Sachen Rettungsmassnahmen treffen.

Wer eine Pflicht verletzt, trägt den dadurch vergrösserten Schadenanteil. Bei nachgewiesenem Versicherungsbetrug kann der Versicherer die Leistung vollständig verweigern.

Pflichten im SchadenfallVier PflichtenDie Pflichten sichern Abklärung und Schadenminderung.Vier Pflichten1Meldenunverzüglich2MitwirkenUnterlagen geben3ErhaltenSchadenbild4RettenSchaden mindernDie Pflichten sichern Abklärung und Schadenminderung.
Die Pflichten sichern Abklärung und Schadenminderung.

Nach einer Teilzahlung können beide Parteien schriftlich kündigen. In Kollektivverträgen hat die versicherte Person in Unfall- und Krankenversicherung einen direkten Anspruch gegen den Versicherer.

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