Versicherungsrecht

krankenzusatz
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Inhalt des Vertrags

Während der Vertragsdauer werden Prämien fällig, Risiken verändern sich und Auskünfte müssen korrekt behandelt werden.

Prämie und Zahlungsverzug

Die Prämie der ersten Versicherungsperiode wird mit dem Vertragsabschluss fällig. Weitere Prämien sind gemäss Police geschuldet; eine Versicherungsperiode dauert meist ein Jahr.

  1. Die Prämie bleibt bei Fälligkeit unbezahlt.
  2. Der Versicherer mahnt schriftlich, setzt mindestens 14 Tage Nachfrist und nennt die Folgen.
  3. Ab dem Tag nach Fristablauf ruht die Deckung.
  4. Nach zwei weiteren Monaten gilt der Vertrag als aufgelöst.

Eine spätere Zahlung reaktiviert den Schutz am folgenden Tag, nicht rückwirkend.

PrämienverzugPrämienverzugDie Fristen laufen in einer festen Reihenfolge.Prämienverzug1FälligkeitPrämie offen2Mahnungmind. 14 Tage3Deckung ruhtTag danach4Auflösungplus 2 MonateDie Fristen laufen in einer festen Reihenfolge.
Die Fristen laufen in einer festen Reihenfolge.
MerkeOhne korrekte Mahnung mit mindestens 14 Tagen Nachfrist darf die Deckung nicht ruhen.

Prämienanpassung und Auskünfte

Eine vertragliche Anpassungsklausel erlaubt Änderungen für die nächste Periode. Steigt die Prämie ohne entsprechende Mehrleistung, kann der Kunde spätestens auf den Beginn der neuen Prämie ausserordentlich kündigen.

AnfrageAuskunft
Ehepartner ohne eigene BerechtigungNein
Polizei zu einem UnfallIm Rahmen gesetzlicher Mitwirkung
Steuerbehörde allgemeinNur mit gesetzlicher Grundlage

Vertragliche Forderungen verjähren fünf Jahre nach dem Ereignis, das die Leistungspflicht auslöst.

Gefahrerhöhung

Eine aktive Gefahrerhöhung schafft der Versicherungsnehmer selbst. Sie ist schriftlich zu melden; der Versicherer kann innert 14 Tagen kündigen. Für damit zusammenhängende Schäden kann bis zum Fristablauf die Deckung fehlen.

Eine passive Gefahrerhöhung entsteht ohne sein Zutun. Nach Kenntnis ist sie sofort schriftlich zu melden. Bei pflichtgemässer Meldung oder Unkenntnis läuft der Vertrag zunächst weiter; eine vertragliche Kündigung wirkt frühestens 14 Tage später.

GefahrerhöhungGefahrerhöhungDie Ursache der Veränderung bestimmt die Rechtsfolgen.GefahrerhöhungAktivselbst geschaffenschriftlich meldenKündigung: 14 TagePassivohne eigenes Zutunsofort nach KenntnisSchutz zunächst weiterDie Ursache der Veränderung bestimmt die Rechtsfolgen.
Die Ursache der Veränderung bestimmt die Rechtsfolgen.
MerkeNicht gemeldete Gefahrerhöhungen gefährden den Schutz für kausal verbundene Schäden.

Prüfungs-Check