Ende der Versicherung
Ein Vertrag endet durch Erfüllung, Kündigung oder andere gesetzliche und vertragliche Gründe.
Lebensversicherung: drei Wege
Bei normaler Erfüllung wird die vereinbarte Leistung am Erlebensfalltermin oder beim Tod fällig. Nach mehr als einem Jahr kann eine Lebensversicherung auf das Ende einer Versicherungsperiode gekündigt werden.
| Weg | Vertrag | Wert |
|---|---|---|
| Kündigung | Endet | Nach Vertrag |
| Umwandlung | Bleibt prämienfrei | Reduzierte Leistung |
| Rückkauf | Endet | Rückkaufswert |
Nur rückkaufsfähige Versicherungen haben einen Rückkaufswert. Reine Erlebensfall- und temporäre Todesfallversicherungen bilden grundsätzlich kein Sparguthaben.
MerkeUmwandlung erhält den Vertrag prämienfrei; Rückkauf beendet ihn gegen Auszahlung des Rückkaufswerts.
Automatische und ausserordentliche Endgründe
Der Schutz endet unter anderem, wenn das Risiko wegfällt, eine personengebundene versicherte Person stirbt oder auf eine unbezahlte Prämie verzichtet wird. Bei Eigentumswechsel geht der Vertrag grundsätzlich über; beide Seiten können kündigen.
Weitere Kündigungsgründe sind eine Prämienerhöhung, ein bezahlter Schaden, eine Anzeigepflichtverletzung oder Betrug. Bei vorzeitigem Ende wird der ungebrauchte Prämienanteil grundsätzlich zurückerstattet; besondere Ausnahmen bleiben möglich.
Laufzeit und Vertragsänderung
Eine Verlängerungsklausel darf jeweils höchstens ein Jahr vorsehen. Schweigen des Versicherers zu einer Änderung eines bestehenden Vertrags gilt nicht automatisch als Zustimmung. Eine grundlegende Änderung des versicherten Objekts kann einen neuen Vertrag erfordern.
Prüfungs-Check
- Umwandlung und Rückkauf unterscheiden.
- Versicherungen ohne Sparguthaben erkennen.
- Automatische und kündigungsbedingte Endgründe nennen.
- Maximale Verlängerung von einem Jahr kennen.