Rentenberechnung BVG und UVG
Berufliche Vorsorge und Unfallversicherung verwenden unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.
Berufliche Vorsorge
Die erste und zweite Säule sollen zusammen rund 60 Prozent des letzten Lohns sichern. Die Altersrente ergibt sich aus Altersguthaben mal Umwandlungssatz. Bei 450 000 Franken und 6,8 Prozent entstehen 30 600 Franken pro Jahr oder 2 550 Franken pro Monat.
Kinderrenten betragen 20 Prozent, die Ehegattenrente 60 Prozent und die Waisenrente 20 Prozent der massgebenden Rente. Eine Invalidenrente basiert auf dem mutmasslichen Altersguthaben und wird nach Invaliditätsgrad abgestuft.
Vorzeitige Pensionierung senkt in der Regel Guthaben und Umwandlungssatz, Aufschub erhöht sie. Ehepartner haben getrennte Guthaben; bei Scheidung wird das während der Ehe angesparte Guthaben hälftig geteilt.
Unfallversicherung
Grundlage ist der letzte AHV-Lohn vor dem Unfall bis zum gesetzlichen Maximum. Taggeld und volle Invalidenrente betragen 80 Prozent. Beispiel: 80 000 Franken Jahresverdienst ergeben 219,20 Franken pro Tag und 175,35 Franken Taggeld. Bei 40 Prozent Invalidität beträgt die isolierte Rente 25 600 Franken.
Hinterlassenenleistungen betragen 40 Prozent für Ehegatten, 15 Prozent für Halbwaisen und 25 Prozent für Vollwaisen, zusammen höchstens 70 Prozent.
Drei Ersatzquellen bei Invalidität
- Die Invalidenversicherung zahlt vollständig.
- Die Unfallversicherung ergänzt bis höchstens 90 Prozent des versicherten Verdienstes.
- Reicht dies nicht, füllt die Pensionskasse subsidiär auf.
Bei 80 000 Franken Verdienst liegt das Ziel bei 72 000 Franken. Nach einer Invalidenrente von 24 000 Franken beträgt die Unfall-Komplementärrente 48 000 Franken.
MerkeBVG-Renten folgen Guthaben mal Umwandlungssatz; UVG-Renten einem Prozentsatz des versicherten Verdienstes.
Prüfungs-Check
- Altersrente mit 6,8 Prozent berechnen.
- Hinterlassenen- und Kinderrenten zuordnen.
- Unfalltaggeld und Invalidenrente berechnen.
- Reihenfolge der drei Ersatzquellen anwenden.