Zusammenfassung UVG
Die obligatorische Unfallversicherung schützt vor wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten und fördert Prävention.
Versicherte und Prämien
Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende einschliesslich Heimarbeitende, Lernende, Praktikanten und Bezüger von Arbeitslosentaggeldern. Unter acht Wochenstunden je Arbeitgeber besteht nur Berufs- und Berufskrankheitsschutz; der Arbeitsweg zählt dann als Berufsunfall. Selbstständige können sich freiwillig versichern.
Die Nettoprämie folgt der Gefahrenklasse. Zuschläge decken Verwaltung, Prävention und Teuerung. Der Bruttoprämiensatz wird mit der Jahreslohnsumme multipliziert.
Geldleistungen
| Leistung | Ansatz |
|---|---|
| Taggeld ab dem 3. Tag | 80 Prozent |
| Volle Invalidenrente | 80 Prozent lebenslang |
| Halb- oder Vollwaise | 15 oder 25 Prozent |
| Hinterlassenenrenten total | Höchstens 70 Prozent |
| Mit AHV- oder IV-Rente | Zusammen höchstens 90 Prozent |
Integritätsentschädigung ist eine Kapitalleistung, Hilflosenentschädigung deckt dauernde Hilfe. Waisenrenten laufen bis 18, in Ausbildung bis 25 Jahre.
Kürzung und Organisation
Absicht, grobe Fahrlässigkeit, Straftaten, aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse können Geldleistungen mindern oder ausschliessen.
Träger sind Suva, Privatversicherer und öffentliche Unfallkassen. Risikoreiche Branchen sind der Suva unterstellt. Die Ersatzkasse hilft bei fehlender Versicherung oder Zahlungsunfähigkeit.
MerkeFast alle Geldleistungen richten sich nach dem versicherten Verdienst; mit der ersten Säule gilt höchstens 90 Prozent.
Prüfungs-Check
- Versicherten Personenkreis erklären.
- Achtstundenregel anwenden.
- Fünf Leistungssätze kennen.
- Träger und Ersatzkasse unterscheiden.