Unfall und berufliche Vorsorge

krankenzusatz
Lernen

Zusammenfassung UVG

Die obligatorische Unfallversicherung schützt vor wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten und fördert Prävention.

Versicherte und Prämien

Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende einschliesslich Heimarbeitende, Lernende, Praktikanten und Bezüger von Arbeitslosentaggeldern. Unter acht Wochenstunden je Arbeitgeber besteht nur Berufs- und Berufskrankheitsschutz; der Arbeitsweg zählt dann als Berufsunfall. Selbstständige können sich freiwillig versichern.

Die Nettoprämie folgt der Gefahrenklasse. Zuschläge decken Verwaltung, Prävention und Teuerung. Der Bruttoprämiensatz wird mit der Jahreslohnsumme multipliziert.

VersicherungsschutzVersicherungsschutzErwerbsstatus und Arbeitszeit bestimmen den Umfang.VersicherungsschutzAb 8 StundenBerufFreizeitUnter 8 StundenBerufArbeitswegSelbstständigfreiwilligErwerbsstatus und Arbeitszeit bestimmen den Umfang.
Erwerbsstatus und Arbeitszeit bestimmen den Umfang.

Geldleistungen

LeistungAnsatz
Taggeld ab dem 3. Tag80 Prozent
Volle Invalidenrente80 Prozent lebenslang
Halb- oder Vollwaise15 oder 25 Prozent
Hinterlassenenrenten totalHöchstens 70 Prozent
Mit AHV- oder IV-RenteZusammen höchstens 90 Prozent
UVG-SätzeUVG-SätzeDie Ansätze beziehen sich auf den versicherten Verdienst.UVG-SätzeMit 1. Säulemax. 90 %Taggeld / Invalidität80 %Hinterlassene totalmax. 70 %Vollwaise25 %Halbwaise15 %Die Ansätze beziehen sich auf den versicherten Verdienst.
Die Ansätze beziehen sich auf den versicherten Verdienst.

Integritätsentschädigung ist eine Kapitalleistung, Hilflosenentschädigung deckt dauernde Hilfe. Waisenrenten laufen bis 18, in Ausbildung bis 25 Jahre.

Kürzung und Organisation

Absicht, grobe Fahrlässigkeit, Straftaten, aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse können Geldleistungen mindern oder ausschliessen.

Träger sind Suva, Privatversicherer und öffentliche Unfallkassen. Risikoreiche Branchen sind der Suva unterstellt. Die Ersatzkasse hilft bei fehlender Versicherung oder Zahlungsunfähigkeit.

MerkeFast alle Geldleistungen richten sich nach dem versicherten Verdienst; mit der ersten Säule gilt höchstens 90 Prozent.

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