Obligatorium und Zweck
Motorfahrzeuge im öffentlichen Verkehr brauchen zwingend eine Haftpflichtversicherung und einen Versicherungsnachweis.
Zweck des Obligatoriums
Die Versicherung stellt sicher, dass Unfallopfer Schadenersatz erhalten, auch wenn die verursachende Person nicht zahlen kann. Bei schwerem Fehlverhalten zahlt der Versicherer zuerst und kann anschliessend Regress nehmen.
Ein Raser verursacht an fünf parkierten Autos 95 000 Franken Schaden. Die Versicherung entschädigt nach Klärung der Haftung und fordert bei schwerem Verkehrsdelikt Geld zurück.
Was als Motorfahrzeug gilt
Ein Motorfahrzeug bewegt sich mit eigenem Antrieb auf dem Erdboden und unabhängig von Schienen. Dazu gehören Auto, Motorrad, Motorroller, Motorschlitten, selbstfahrende Strassenbaumaschine und landwirtschaftliches Fahrzeug. Velos, Tretroller, Eisenbahn, Flugzeug und Schiff gehören nicht dazu.
Ein Stapler nur im geschlossenen Lager braucht keine spezielle Motorfahrzeughaftpflicht. Fährt er in öffentlich zugänglichen Bereichen, werden Bewilligung und Deckung nötig.
Halter, Lenker und Nachweis
Versicherungspflichtig ist der Halter, also die Person mit Verfügung, Nutzen und Betriebskosten. Das gilt auch bei Leasing. Erlaubte Lenker und mitwirkende Mitfahrer sind mitversichert.
Das Strassenverkehrsamt verlangt vor dem Nummernschild einen Versicherungsnachweis mit provisorischer Deckung. Schnelle E-Bikes und Mofas benötigen ein gelbes Schild und sind kantonal kollektiv versichert.
MerkeOhne Versicherungsnachweis gibt es kein Nummernschild und keine Fahrt im öffentlichen Verkehr.
Prüfungs-Check
- Zweck des Obligatoriums erklären.
- Motorfahrzeug abgrenzen.
- Halter und Eigentümer unterscheiden.
- Versicherungsnachweis vor Inverkehrsetzung einordnen.