Strolchenfahrten und Garantiefonds
Die Motorfahrzeughaftpflicht schützt Geschädigte auch in besonderen Situationen. Dazu gehören unbefugte Fahrten sowie Schäden durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge.
Nationaler Garantiefonds
Der Nationale Garantiefonds ist eine Vereinigung aller Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer. Er deckt Schäden durch unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und fahrzeugähnliche Geräte, sofern eine Versicherungspflicht besteht.
Finanziert wird der Garantiefonds durch Beiträge aus den Motorfahrzeug-Haftpflichtprämien. Bei Sachschäden gilt ein Selbstbehalt von 1 000 Franken.
Welche Schäden gedeckt sind
Die obligatorische Deckung umfasst Schäden beim Betrieb und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausserhalb des Betriebs. Dazu kommen Schäden beim Ein- und Aussteigen, bei Unfallhilfe und durch Massnahmen zur Abwehr eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens.
Personenschäden können Heilungskosten, Erwerbsausfall und Versorgerschäden umfassen. Bei Sachschäden kommen Reparatur, Minderwert oder Totalschaden infrage.
Garantiesummen
Die Garantiesumme gilt höchstens pro Schadenereignis und steht beim nächsten Ereignis erneut zur Verfügung. Die gesetzlichen Mindestsummen hängen von der Fahrzeugart ab.
Unbefugte Fahrt
Bei einer Strolchenfahrt haften der unbefugte Lenker und Personen, die von der unbefugten Benutzung wissen. Gegenüber gutgläubigen Geschädigten bleibt der Schutz bestehen; bei einem Verschulden des Halters kann ein Regress folgen.
MerkeDer Garantiefonds schützt bei unbekannten oder nicht versicherten Verursachern; bei Sachschäden gilt ein Selbstbehalt von 1 000 Franken.
Prüfungs-Check
- Aufgabe und Finanzierung des Garantiefonds erklären.
- Fünf obligatorische Deckungsereignisse nennen.
- Personen- und Sachschäden unterscheiden.
- Mindestgarantiesummen der Fahrzeugarten zuordnen.
- Strolchenfahrt und möglichen Regress einordnen.