Vermittler 3.0 – Telefonwerbung und Regeln
Seit dem 1. September 2024 ist unaufgeforderte telefonische Kaltakquise für Versicherungsvermittelnde verboten.
Zeitpunkt und Kaltakquise
Am 14. August 2024 erklärte der Bundesrat die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich; am 1. September trat das Verbot in Kraft.
Kaltakquise liegt vor, wenn der Anruf unangekündigt ist, keine Geschäftsbeziehung besteht, die Person seit mehr als 36 Monaten nicht mehr Kunde ist und keine Empfehlung einer bekannten Drittperson vorliegt.
Kaltakquise prüfenTreffen die Kriterien zu, ist der Anruf verboten.
Beschwerdestellen
| Fall | Stelle |
|---|---|
| Vermittler oder Zusatzversicherer | FINMA |
| Grundversicherer | BAG |
| Unerwünschte Werbung allgemein | SECO |
| Branchenvereinbarung | Fairmittler |
BeschwerdestellenDer Sachverhalt bestimmt den Meldeweg.
Beweise sichern
Betroffene notieren Vor- und Nachname der anrufenden Person, Firma, Herkunft der Telefonnummer und Rückrufnummer. Ein früherer Kontakt erlaubt nach mehr als 36 Monaten keinen unangekündigten Werbeanruf.
MerkeNach mehr als 36 Monaten ohne Geschäftsbeziehung gilt ein unaufgeforderter Anruf wieder als Kaltakquise.
Prüfungs-Check
- Startdatum des Verbots kennen.
- Vier Kaltakquise-Kriterien anwenden.
- Vier Beschwerdestellen zuordnen.
- Vier Beweisinformationen sichern.