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Vermittler 3.0 – Telefonwerbung und Regeln

Seit dem 1. September 2024 ist unaufgeforderte telefonische Kaltakquise für Versicherungsvermittelnde verboten.

Zeitpunkt und Kaltakquise

Am 14. August 2024 erklärte der Bundesrat die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich; am 1. September trat das Verbot in Kraft.

Kaltakquise liegt vor, wenn der Anruf unangekündigt ist, keine Geschäftsbeziehung besteht, die Person seit mehr als 36 Monaten nicht mehr Kunde ist und keine Empfehlung einer bekannten Drittperson vorliegt.

Kaltakquise prüfenKaltakquise prüfenTreffen die Kriterien zu, ist der Anruf verboten.Kaltakquise prüfen1Anrufunangekündigt2Beziehungkeine3Fristüber 36 Monate4EmpfehlungfehltTreffen die Kriterien zu, ist der Anruf verboten.
Treffen die Kriterien zu, ist der Anruf verboten.

Beschwerdestellen

FallStelle
Vermittler oder ZusatzversichererFINMA
GrundversichererBAG
Unerwünschte Werbung allgemeinSECO
BranchenvereinbarungFairmittler
BeschwerdestellenBeschwerdestellenDer Sachverhalt bestimmt den Meldeweg.BeschwerdestellenZusatzFINMAGrundBAGWerbungSECOBrancheFairmittlerDer Sachverhalt bestimmt den Meldeweg.
Der Sachverhalt bestimmt den Meldeweg.

Beweise sichern

Betroffene notieren Vor- und Nachname der anrufenden Person, Firma, Herkunft der Telefonnummer und Rückrufnummer. Ein früherer Kontakt erlaubt nach mehr als 36 Monaten keinen unangekündigten Werbeanruf.

MerkeNach mehr als 36 Monaten ohne Geschäftsbeziehung gilt ein unaufgeforderter Anruf wieder als Kaltakquise.

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