Kollektivanlagengesetz (KAG)
Anlagefonds sind kollektive Kapitalanlagen und spielen besonders bei fondsgebundenen Lebensversicherungen eine Rolle.
Zweck und Merkmale
Das Kollektivanlagengesetz schützt Anlegerinnen und Anleger und fördert einen transparenten, funktionsfähigen Markt. Eine kollektive Kapitalanlage hat vier Merkmale:
- Mehrere Anleger bringen Vermögen ein.
- Das Kapital wird gemeinschaftlich angelegt.
- Eine Fondsleitung übernimmt die Fremdverwaltung.
- Alle Anleger werden gleich behandelt.
Offene und geschlossene Anlagen
| Offen | Geschlossen |
|---|---|
| Unbestimmter Anlegerkreis | Bestimmter Anlegerkreis |
| Rückgabe grundsätzlich jederzeit | Rückgabe nicht jederzeit |
| Anlagefonds oder SICAV | Kommanditgesellschaft oder SICAF |
Publikumsanleger benötigen besonderen Schutz. Qualifizierte Anleger, etwa beaufsichtigte Finanzinstitute, Versicherer, Vorsorgeeinrichtungen und bestimmte vermögende oder professionell verwaltete Personen, dürfen auch in besonders riskante Produkte investieren.
Der vertragliche Anlagefonds
Fondsleitung, Depotbank und Vertriebsträger wirken zusammen. Die Fondsleitung verwaltet das Vermögen, die Depotbank verwahrt und kontrolliert es, der Vertriebsträger informiert objektiv über Chancen und Risiken.
Grundsätzlich benötigen alle drei eine Bewilligung. Selbstständige Versicherungsvermittler benötigen als Vertriebsträger ebenfalls eine Bewilligung, sofern sie nicht wie angestellte Berater in die Organisation des Versicherers eingegliedert sind.
Anleger haben Rechte auf Beteiligung, Ertrag, Rückgabe offener Anteile, Auskunft und Schadenersatz. Prospekt und bei Privatkunden zusätzlich Basisinformationsblatt liefern die Entscheidungsgrundlagen. Werbung muss erkennbar sein und mit diesen Dokumenten übereinstimmen.
MerkeFondsleitung, Depotbank und Vertriebsträger sichern gemeinsam den Anlegerschutz.
Fondskategorien und ausländische Fonds
Das Gesetz unterscheidet Effektenfonds, Immobilienfonds und übrige Fonds. Öffentlich beworbene ausländische Fonds brauchen gleichwertigen Anlegerschutz sowie einen bewilligten Schweizer Vertreter und eine Zahlstelle.
Prüfungs-Check
- Vier Merkmale einer kollektiven Kapitalanlage nennen.
- Offene und geschlossene Formen unterscheiden.
- Aufgaben der drei Beteiligten zuordnen.
- Anlegerrechte und Informationsdokumente kennen.