Beraterpflichten im Compliance-Alltag
Versicherungsvermittlung verbindet Vertragsrecht, Aufsicht, Geldwäschereibekämpfung, Steuertransparenz und Datenschutz.
Gesetzliche Grundlagen
| Grundlage | Kern |
|---|---|
| VAG | Aufsicht über Versicherer und Vermittler |
| VVG | Rechte und Pflichten aus dem Vertrag |
| GwG | Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung |
| FATCA | Steuertransparenz mit den USA |
| DSG und DSGVO | Schutz von Personendaten |
Vor dem Abschluss informiert die Vermittlerin verständlich über Versicherer, wesentliche Vertragsinhalte und Datenverwendung. Grundlage sind Artikel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes sowie Treu und Glauben nach Artikel 2 des Zivilgesetzbuchs.
Geldwäscherei und Steuertransparenz
Reine Versicherungsvermittlung macht eine Person grundsätzlich nicht zum Finanzintermediär. Wo das Geldwäschereigesetz greift, sind Vertragspartei, wirtschaftlich Berechtigte und Begünstigte festzustellen, Auffälligkeiten abzuklären und alle Schritte zu dokumentieren.
Finanzintermediäre schliessen sich einer Selbstregulierungsorganisation an; in der Versicherungsbranche ist dies die SRO-SVV. FATCA verpflichtet betroffene ausländische Finanzinstitute zur Registrierung und Meldung von Konten in den Vereinigten Staaten steuerpflichtiger Personen.
Datenschutz und Register
Besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsangaben benötigen eine gültige Grundlage und vorgängige Einwilligung. Daten werden zweckgebunden, sicher und nur so lange wie nötig bearbeitet. Betroffene haben Auskunfts- und Berichtigungsrechte.
Ungebundene Vermittler dürfen nur mit Eintrag im Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht tätig sein. Voraussetzungen sind unter anderem Schweizer Sitz oder Wohnsitz, guter Ruf, Fachkenntnisse und Berufshaftpflichtschutz.
MerkeCompliance beginnt vor dem Abschluss: verständlich informieren, Status klären, Daten schützen und Vorgänge dokumentieren.
Prüfungs-Check
- Rechtsgrundlagen den Pflichten zuordnen.
- Reine Vermittlung vom Finanzintermediär abgrenzen.
- SRO-SVV korrekt benennen.
- Voraussetzungen der Registerpflicht nennen.