Compliance

krankenzusatz
Lernen

Beraterpflichten im Compliance-Alltag

Versicherungsvermittlung verbindet Vertragsrecht, Aufsicht, Geldwäschereibekämpfung, Steuertransparenz und Datenschutz.

Gesetzliche Grundlagen

GrundlageKern
VAGAufsicht über Versicherer und Vermittler
VVGRechte und Pflichten aus dem Vertrag
GwGGeldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
FATCASteuertransparenz mit den USA
DSG und DSGVOSchutz von Personendaten
RechtsrahmenRechtsrahmenJede Grundlage deckt einen anderen Teil der Beratung ab.RechtsrahmenVertragVVGInformationAufsichtVAGRegisterIntegritätGwG, FATCAIdentifikationDatenDSG, DSGVOSchutzJede Grundlage deckt einen anderen Teil der Beratung ab.
Jede Grundlage deckt einen anderen Teil der Beratung ab.

Vor dem Abschluss informiert die Vermittlerin verständlich über Versicherer, wesentliche Vertragsinhalte und Datenverwendung. Grundlage sind Artikel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes sowie Treu und Glauben nach Artikel 2 des Zivilgesetzbuchs.

Geldwäscherei und Steuertransparenz

Reine Versicherungsvermittlung macht eine Person grundsätzlich nicht zum Finanzintermediär. Wo das Geldwäschereigesetz greift, sind Vertragspartei, wirtschaftlich Berechtigte und Begünstigte festzustellen, Auffälligkeiten abzuklären und alle Schritte zu dokumentieren.

Finanzintermediäre schliessen sich einer Selbstregulierungsorganisation an; in der Versicherungsbranche ist dies die SRO-SVV. FATCA verpflichtet betroffene ausländische Finanzinstitute zur Registrierung und Meldung von Konten in den Vereinigten Staaten steuerpflichtiger Personen.

Datenschutz und Register

Besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsangaben benötigen eine gültige Grundlage und vorgängige Einwilligung. Daten werden zweckgebunden, sicher und nur so lange wie nötig bearbeitet. Betroffene haben Auskunfts- und Berichtigungsrechte.

Compliance im GesprächCompliance im GesprächVier Prüfschritte machen Pflichten im Alltag handhabbar.Compliance im Gespräch1Informierenvor Abschluss2Status klärenUnterstellung3Daten schützenzweckgebunden4DokumentierennachvollziehbarVier Prüfschritte machen Pflichten im Alltag handhabbar.
Vier Prüfschritte machen Pflichten im Alltag handhabbar.

Ungebundene Vermittler dürfen nur mit Eintrag im Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht tätig sein. Voraussetzungen sind unter anderem Schweizer Sitz oder Wohnsitz, guter Ruf, Fachkenntnisse und Berufshaftpflichtschutz.

MerkeCompliance beginnt vor dem Abschluss: verständlich informieren, Status klären, Daten schützen und Vorgänge dokumentieren.

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