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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz schützt lauteren Wettbewerb und geht gegen täuschendes oder treuwidriges Marktverhalten vor.

Generalklausel und typische Verstösse

Artikel 2 erfasst täuschendes oder gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten, das den Wettbewerb beeinflusst. Die Artikel 3 bis 8 konkretisieren typische Fälle.

Unlautere PraktikenTypische VerstösseArtikel 3 bündelt zentrale Formen unlauteren Verhaltens.Typische VerstösseAussagenherabsetzentäuschenAuftrittfalsche TitelVerwechslungVerkaufirreführender VergleichaggressivArtikel 3 bündelt zentrale Formen unlauteren Verhaltens.
Artikel 3 bündelt zentrale Formen unlauteren Verhaltens.

Weitere Regeln betreffen das Verleiten zum Vertragsbruch, Bestechung, die Verwertung fremder Arbeitsergebnisse, Geschäftsgeheimnisse, Arbeitsbedingungen und missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.

MerkeNicht jede harte Konkurrenz ist unlauter; entscheidend sind Täuschung, Treuwidrigkeit und Wettbewerbsbezug.

Wer kann vorgehen?

Klagen können insbesondere Unternehmen erheben, deren Kundschaft, Kredit, Ruf oder Geschäft bedroht oder verletzt ist. Unter Voraussetzungen sind auch Kunden, Wirtschaftsverbände und Konsumentenschutzorganisationen klageberechtigt.

Rechtsfolgen

RechtsschutzRechtsschutzDer Rechtsschutz reicht von Prävention bis Entschädigung.Rechtsschutz1BetroffenheitBedrohung oder Schaden2KlageBerechtigung prüfen3GerichtVerhalten beurteilen4AbhilfeVerbot oder ErsatzDer Rechtsschutz reicht von Prävention bis Entschädigung.
Der Rechtsschutz reicht von Prävention bis Entschädigung.

Das Gericht kann unlauteres Verhalten verbieten, beseitigen oder dessen Widerrechtlichkeit feststellen. Möglich sind auch Berichtigung, Schadenersatz und Genugtuung, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

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