Compliance

krankenzusatz
Lernen

Geldwäschereigesetz

Das Geldwäschereigesetz bekämpft Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und qualifizierte Steuerdelikte.

Wer ist unterstellt?

Unterstellt sind Finanzintermediäre, darunter Versicherer im Bereich der direkten Lebensversicherung und bei bestimmten Anlageprodukten. Reine Versicherungsvermittler sind nicht unterstellt. Zusätzliche Finanzgeschäfte können jedoch eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht oder den Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation erfordern.

Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes unterstützt die Selbstregulierung der Branche.

SorgfaltspflichtenSorgfaltspflichtenDie Prüfung folgt einer nachvollziehbaren Kette.Sorgfaltspflichten1IdentifizierenVertragspartei2Feststellenwirtschaftlich Berechtigte3Abklärenerhöhtes Risiko4Dokumentieren10 JahreDie Prüfung folgt einer nachvollziehbaren Kette.
Die Prüfung folgt einer nachvollziehbaren Kette.

Sorgfaltspflichten

  1. Vertragspartei bei massgeblichen Prämien oder Verdacht identifizieren.
  2. Wirtschaftlich berechtigte oder kontrollierende Person feststellen.
  3. Begünstigte prüfen, besonders bei Lebensversicherungen.
  4. Erhöhte Risiken und politisch exponierte Personen vertieft abklären.
  5. Dokumente zehn Jahre aufbewahren und Mitarbeitende schulen.

Ausländische politisch exponierte Personen gelten stets als erhöhtes Risiko. Bei inländischen oder organisationsbezogenen Personen braucht es zusätzliche Risikokriterien.

MerkeEntscheidend ist nicht nur, wer unterschreibt, sondern wem die Vermögenswerte wirtschaftlich gehören.

Schwellenwerte, Verdacht und Folgen

Qualifizierte Steuerdelikte setzen hinterzogene Steuern von mehr als 300 000 Franken pro Steuerperiode voraus. Auffällig können Barzahlungen über 15 000 Franken, sachlich unplausible Vollmachten, fremde Drittzahlungen oder ungewöhnliche Policendarlehen sein.

Schwellen und FristenWichtige WerteBeträge und Fristen dienen als Prüfungssignale, nicht als Risikobewertungsskala.Wichtige WerteSteuerdeliktüber 300 000 Fr.Barzahlungüber 15 000 Fr.Aufbewahrung10 JahreBeträge und Fristen dienen als Prüfungssignale, nicht als Risikobewertungsskala.
Beträge und Fristen dienen als Prüfungssignale, nicht als Risikobewertungsskala.

Bei begründetem Verdacht erfolgt unverzüglich eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei. Wird der Fall an die Strafverfolgung weitergeleitet, sind Vermögenswerte zu sperren; die betroffene Person darf nicht informiert werden.

Verstösse können aufsichtsrechtliche, verbandsinterne und strafrechtliche Sanktionen auslösen.

Prüfungs-Check