Der Versicherungsvermittler

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Entschädigung des Versicherungsvermittlers

Die Entschädigungsform hängt von Rolle und Vertragsverhältnis ab. Angestellte erhalten Lohn, selbstständige Agenten Provision und Broker meist Courtage oder ein vereinbartes Honorar.

Drei Rollen im Vergleich

Wer erhält welche Entschädigung?Entschädigung nach VermittlerrolleDrei Spalten vergleichen Angestellte, selbstständige Agenten und BrokerEntschädigung folgt der RolleAngestellteAgentenBrokerLohnZeit + ErfolgSpesen zwingendProvisionevtl. FixumSpesen vereinbartCourtageoder HonorarSpesen vereinbartArbeitsvertragAgenturvertragBrokerbeziehung
Die Vertragsrolle bestimmt die Grundform und den Anspruch auf Auslagenersatz.

Angestellte Vermittler

Kundenberater und Regie-Generalagenten sind Arbeitnehmer. Ihre Entschädigung ist Lohn und kann Zeitlohn sowie Erfolgslohn kombinieren. Zum Erfolgslohn zählen Provisionen für Abschlüsse und Superprovisionen für Ziele. Reiner Erfolgslohn ist zulässig, üblich sind Mischformen.

Der Arbeitgeber muss notwendige Auslagen wie Reise- oder Verpflegungskosten ersetzen.

Selbstständige Vermittler

Ein selbstständiger Agent hat nach Artikel 418g des Obligationenrechts Anspruch auf die vereinbarte Provision. Der Agenturvertrag kann zusätzlich ein Fixum oder eine Pauschale für die Arbeitsorganisation vorsehen. Spesen werden nur geschuldet, wenn dies vereinbart oder branchenüblich ist. Gelegenheitsvermittler erhalten die vertraglich festgelegte Entschädigung, meist eine Provision.

Provisionsarten

Fünf verbreitete ProvisionsartenFünf ProvisionsartenKarten für Abschluss, Erneuerung, Bestand, Ziel und VerwaltungWas wird vergütet?Abschlussneuer VertragErneuerungVerlängerungBestandBetreuungVolumenSuperUmsatzzielVerwaltungMieteLöhneLime markiert den Anreiz für Neugeschäft; Betreuung wird separat vergütet.
Jede Form setzt einen anderen Anreiz im Verlauf der Kundenbeziehung.
ProvisionsartWofür?
AbschlussprovisionProzent- oder Promillesatz für einen neuen Vertrag
ErneuerungsprovisionAktive Verlängerung eines Vertrags
BestandsprovisionLaufende Betreuung, abhängig vom Bestandsvolumen am Stichtag
SuperprovisionZusatzhonorar beim Erreichen von Umsatzzielen
VerwaltungsprovisionAuslagen von Generalagenten wie Miete und Löhne

Die Bezeichnungen stehen in der Entschädigungsordnung des Versicherers. Abschlussprovisionen fördern Neugeschäft, können aber Qualität und Betreuung vernachlässigen. Bestands- und Erneuerungsprovisionen belohnen die Kundenpflege.

Broker: Courtage und Honorar

Broker schliessen den Vertrag mit der Kundschaft, werden aber meist durch den Versicherer bezahlt. Diese Entschädigung heisst Courtage, Brokerprovision oder Kommission. Details regelt eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Broker und Versicherer.

FormMerkmal
AbschlusscourtageEntspricht der Abschlussprovision
BetreuungscourtageEntspricht der Bestandsprovision und entsteht bei Abschluss oder Erneuerung
Laufende CourtageGestaffelte, meist jährliche Zahlung über die Vertragsdauer; vermindert den Anreiz zu unnötigem Umplatzieren
HonorarFixvergütung der Kundschaft nach Stunden oder als Pauschale, etwa für eine Risikostudie

Spesen beim Honorar sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.

Angestellte eines Brokerunternehmens

Sie sind arbeitsrechtlich Arbeitnehmer. Ihre Entschädigung ist Lohn als Zeitlohn, Erfolgslohn oder Mischform. Der Arbeitgeber ersetzt die notwendigen Spesen.

MerkeAngestellte erhalten Lohn, selbstständige Agenten Provision nach Artikel 418g des Obligationenrechts und Broker meist Courtage vom Versicherer.

Rechtsgrundlagen: Artikel 418g des Obligationenrechts zum Provisionsanspruch des Agenten sowie ergänzend das Arbeitsvertragsrecht ab Artikel 319.

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