Entschädigung des Versicherungsvermittlers
Die Entschädigungsform hängt von Rolle und Vertragsverhältnis ab. Angestellte erhalten Lohn, selbstständige Agenten Provision und Broker meist Courtage oder ein vereinbartes Honorar.
Drei Rollen im Vergleich
Angestellte Vermittler
Kundenberater und Regie-Generalagenten sind Arbeitnehmer. Ihre Entschädigung ist Lohn und kann Zeitlohn sowie Erfolgslohn kombinieren. Zum Erfolgslohn zählen Provisionen für Abschlüsse und Superprovisionen für Ziele. Reiner Erfolgslohn ist zulässig, üblich sind Mischformen.
Der Arbeitgeber muss notwendige Auslagen wie Reise- oder Verpflegungskosten ersetzen.
Selbstständige Vermittler
Ein selbstständiger Agent hat nach Artikel 418g des Obligationenrechts Anspruch auf die vereinbarte Provision. Der Agenturvertrag kann zusätzlich ein Fixum oder eine Pauschale für die Arbeitsorganisation vorsehen. Spesen werden nur geschuldet, wenn dies vereinbart oder branchenüblich ist. Gelegenheitsvermittler erhalten die vertraglich festgelegte Entschädigung, meist eine Provision.
Provisionsarten
| Provisionsart | Wofür? |
|---|---|
| Abschlussprovision | Prozent- oder Promillesatz für einen neuen Vertrag |
| Erneuerungsprovision | Aktive Verlängerung eines Vertrags |
| Bestandsprovision | Laufende Betreuung, abhängig vom Bestandsvolumen am Stichtag |
| Superprovision | Zusatzhonorar beim Erreichen von Umsatzzielen |
| Verwaltungsprovision | Auslagen von Generalagenten wie Miete und Löhne |
Die Bezeichnungen stehen in der Entschädigungsordnung des Versicherers. Abschlussprovisionen fördern Neugeschäft, können aber Qualität und Betreuung vernachlässigen. Bestands- und Erneuerungsprovisionen belohnen die Kundenpflege.
Broker: Courtage und Honorar
Broker schliessen den Vertrag mit der Kundschaft, werden aber meist durch den Versicherer bezahlt. Diese Entschädigung heisst Courtage, Brokerprovision oder Kommission. Details regelt eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Broker und Versicherer.
| Form | Merkmal |
|---|---|
| Abschlusscourtage | Entspricht der Abschlussprovision |
| Betreuungscourtage | Entspricht der Bestandsprovision und entsteht bei Abschluss oder Erneuerung |
| Laufende Courtage | Gestaffelte, meist jährliche Zahlung über die Vertragsdauer; vermindert den Anreiz zu unnötigem Umplatzieren |
| Honorar | Fixvergütung der Kundschaft nach Stunden oder als Pauschale, etwa für eine Risikostudie |
Spesen beim Honorar sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
Angestellte eines Brokerunternehmens
Sie sind arbeitsrechtlich Arbeitnehmer. Ihre Entschädigung ist Lohn als Zeitlohn, Erfolgslohn oder Mischform. Der Arbeitgeber ersetzt die notwendigen Spesen.
MerkeAngestellte erhalten Lohn, selbstständige Agenten Provision nach Artikel 418g des Obligationenrechts und Broker meist Courtage vom Versicherer.
Rechtsgrundlagen: Artikel 418g des Obligationenrechts zum Provisionsanspruch des Agenten sowie ergänzend das Arbeitsvertragsrecht ab Artikel 319.
Prüfungs-Check
- Du unterscheidest Lohn, Provision, Courtage und Honorar.
- Du kennst Zeitlohn, Erfolgslohn und Mischform.
- Du ordnest fünf Provisionsarten ihren Zwecken zu.
- Du erklärst die Spesenregel für Angestellte, Agenten und Broker.
- Du kennst den Provisionsanspruch nach Artikel 418g des Obligationenrechts.