Einteilung der Versicherungen und Prämie

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Einteilungskriterien – der Überblick

Versicherungen lassen sich aus verschiedenen Blickwinkeln einteilen. Jedes Kriterium beantwortet eine andere Frage zur gleichen Versicherung; mehrere Zuordnungen können deshalb gleichzeitig richtig sein.

Auch aussergewöhnliche Risiken sind denkbar

Versichert wurden bereits Hände von Starpianisten oder Geigerinnen, Beine von Fussballstars, das Gesicht eines Filmstars, Satelliten, wertvolle Tiere, Geldkuriere und Gemälde im Museum oder auf Transport.

In der Praxis findet sich jedoch nicht für jedes exotische Risiko ein Versicherer, der es tatsächlich übernimmt.

Grundbedingung der Versicherbarkeit

Das Gesetz der grossen Zahl muss anwendbar sein. Nur dann lässt sich eine passende Risikoprämie berechnen.

MerkeEinteilungskriterien überlappen sich. Eine Versicherung erfüllt in der Regel mehrere Kriterien gleichzeitig.

Acht mögliche Einteilungsdimensionen

KriteriumUnterscheidung
Versichertes ObjektPersonen-, Sach- oder Vermögensversicherung
Rechtsgrundlage der AufsichtLeben oder Nichtleben
Art der LeistungSchaden- oder Summenversicherung
AnbieterPrivat oder öffentlich-rechtlich
AbschlusszwangFreiwillig oder obligatorisch
Anzahl VersicherteEinzel- oder Kollektivversicherung
Versichertes InteresseEinkommens- oder Vermögensversicherung
FinanzierungUmlage-, Kapitaldeckungs- oder Bedarfsdeckungsverfahren

Sechs Kriterien im Fokus

Die folgenden Lektionen dieses Themenblocks vertiefen sechs der Einteilungsdimensionen.

Sechs Fragen an jede VersicherungSechs Kriterien zur Einteilung von VersicherungenMatrix mit Gegenstand, Sparte, Leistung, Träger, Pflicht und AnzahlSechs Fragen schaffen OrdnungGegenstandPerson · SacheVermögenSparteLebenNichtlebenLeistungSchadenSummeTrägerprivatöffentlich-rechtlichPflichtfreiwilligobligatorischAnzahlEinzelKollektiv
Jede Karte steht für eine eigenständige Einteilungsdimension.
  1. Gegenstand: Ist eine Person, eine Sache oder Vermögen versichert?
  2. Sparte: Gehört die Versicherung zu Leben oder Nichtleben?
  3. Versicherungsleistung: Wird ein Schaden oder eine vereinbarte Summe gedeckt?
  4. Versicherungsträger: Ist der Anbieter privat oder öffentlich-rechtlich?
  5. Versicherungspflicht: Ist der Abschluss freiwillig oder obligatorisch?
  6. Zahl der versicherten Objekte: Handelt es sich um Einzel- oder Kollektivversicherung?

Mehrfachzuordnung in der Praxis

Die Krankenversicherung ist beispielsweise eine Personenversicherung, gehört aufsichtsrechtlich zu Nichtleben und ist eine Schadenversicherung. Je nach Ausgestaltung kann sie zudem obligatorisch sein.

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