Einteilungskriterien – der Überblick
Versicherungen lassen sich aus verschiedenen Blickwinkeln einteilen. Jedes Kriterium beantwortet eine andere Frage zur gleichen Versicherung; mehrere Zuordnungen können deshalb gleichzeitig richtig sein.
Auch aussergewöhnliche Risiken sind denkbar
Versichert wurden bereits Hände von Starpianisten oder Geigerinnen, Beine von Fussballstars, das Gesicht eines Filmstars, Satelliten, wertvolle Tiere, Geldkuriere und Gemälde im Museum oder auf Transport.
In der Praxis findet sich jedoch nicht für jedes exotische Risiko ein Versicherer, der es tatsächlich übernimmt.
Grundbedingung der Versicherbarkeit
Das Gesetz der grossen Zahl muss anwendbar sein. Nur dann lässt sich eine passende Risikoprämie berechnen.
MerkeEinteilungskriterien überlappen sich. Eine Versicherung erfüllt in der Regel mehrere Kriterien gleichzeitig.
Acht mögliche Einteilungsdimensionen
| Kriterium | Unterscheidung |
|---|---|
| Versichertes Objekt | Personen-, Sach- oder Vermögensversicherung |
| Rechtsgrundlage der Aufsicht | Leben oder Nichtleben |
| Art der Leistung | Schaden- oder Summenversicherung |
| Anbieter | Privat oder öffentlich-rechtlich |
| Abschlusszwang | Freiwillig oder obligatorisch |
| Anzahl Versicherte | Einzel- oder Kollektivversicherung |
| Versichertes Interesse | Einkommens- oder Vermögensversicherung |
| Finanzierung | Umlage-, Kapitaldeckungs- oder Bedarfsdeckungsverfahren |
Sechs Kriterien im Fokus
Die folgenden Lektionen dieses Themenblocks vertiefen sechs der Einteilungsdimensionen.
- Gegenstand: Ist eine Person, eine Sache oder Vermögen versichert?
- Sparte: Gehört die Versicherung zu Leben oder Nichtleben?
- Versicherungsleistung: Wird ein Schaden oder eine vereinbarte Summe gedeckt?
- Versicherungsträger: Ist der Anbieter privat oder öffentlich-rechtlich?
- Versicherungspflicht: Ist der Abschluss freiwillig oder obligatorisch?
- Zahl der versicherten Objekte: Handelt es sich um Einzel- oder Kollektivversicherung?
Mehrfachzuordnung in der Praxis
Die Krankenversicherung ist beispielsweise eine Personenversicherung, gehört aufsichtsrechtlich zu Nichtleben und ist eine Schadenversicherung. Je nach Ausgestaltung kann sie zudem obligatorisch sein.
Prüfungs-Check
- Du erklärst das Gesetz der grossen Zahl als Grundbedingung.
- Du kennst die acht möglichen Einteilungsdimensionen der Übersicht.
- Du nennst die sechs Kriterien, die im Themenblock vertieft werden.
- Du ordnest eine Versicherung gleichzeitig mehreren Kriterien zu.