Was Versicherung ist

krankenzusatz
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Der Versicherer betreibt selbst Risikomanagement

Ein Versicherer legt Prämien fest, bevor die tatsächlichen Leistungen bekannt sind. Abweichungen zwischen Prognose und Ergebnis bilden sein versicherungstechnisches Risiko.

Von der Diagnose zur Prognose

Versicherungsmathematiker werten zunächst Schadenzahlen vergangener Jahre aus. Diese Diagnose wird mit mathematischen Methoden in die Zukunft hochgerechnet. Weil die Zukunft nicht exakt bekannt ist, kann das Ergebnis von der Prognose abweichen.

Zufallsrisiko und Irrtumsrisiko

RisikoUrsacheBeispiel
ZufallsrisikoZufällige Schwankung um den erwarteten WertStatt rund 4000 Einbrüchen treten in einem Jahr 4021, im nächsten 3990 auf.
IrrtumsrisikoFehlerhafte Diagnose oder Prognose wegen unbemerkter VeränderungenVor dem 11. September 2001 fehlte die Gefahr gezielter Selbstmordattentate mit Flugzeugen in bisherigen Prognosen.

Irrtumsrisiken sind gefährlicher, weil der Versicherer unbekannte Gefahren nicht einplanen kann.

Primäre und sekundäre Risikobegrenzung

Zwei Stufen der RisikobegrenzungPrimäre und sekundäre RisikobegrenzungZweispaltiger Vergleich der MassnahmenZwei Stufen der RisikobegrenzungPrimär: zur KundschaftSekundär: zu RisikoträgernGrosse homogene BeständeGeografische StreuungAuswahl und AusschlüsseSelbstbeteiligungMitversicherungVersicherungspoolRückversicherungRisiko wird auf weitereTräger übertragen
Primär gestaltet der Versicherer das Kundengeschäft; sekundär teilt er Risiken mit weiteren Trägern.
MerkeDer Versicherer begrenzt Risiken zuerst gegenüber der Kundschaft und danach gegenüber anderen Risikoträgern wie Pool oder Rückversicherer.

Grosse, homogene und gestreute Bestände

Das Gesetz der grossen Zahl benötigt grosse, gleichartige Bestände. Gefahren, Kundengruppen und maximale Leistungen sollen ähnlich sein. Geografische Streuung vermindert Kumule, bei denen ein Ereignis viele Verträge gleichzeitig trifft.

Risiken auswählen und ausschliessen

Der Versicherer kann Anträge ablehnen, wenn die erwarteten Leistungen die Prämie wahrscheinlich übersteigen. Ausgenommen sind Bereiche mit gesetzlicher Versicherungspflicht, etwa die Grundversicherung der Krankenversicherung.

Selbstbeteiligung

Bei Selbstbehalt oder Franchise übernimmt die versicherte Person einen Teil des Schadens. Das senkt Leistungen, fördert sorgfältiges Verhalten und spart Bearbeitungskosten bei Bagatellschäden.

ArtWirkung
Prozentuale SelbstbeteiligungFester Prozentsatz jedes Schadens zulasten der Kundschaft
AbzugsfranchiseFester Betrag wird pro Schadenfall abgezogen
IntegralfranchiseUnter der Schwelle zahlt die Kundschaft alles; darüber der Versicherer den ganzen Schaden
DeckungslimitLeistung höchstens bis zum Maximalbetrag
WartefristLeistung beginnt erst nach einer Frist ab Schaden
MischformKombination mehrerer Arten
Franchise: Wer trägt den Schaden?Integralfranchise und AbzugsfranchiseDeckungsbalken für Schäden von 4000 und 6000 Franken bei einer Schwelle von 5000 FrankenSchwelle: 5 000 FrankenIntegralfranchiseSchaden 4 000KundeSchaden 6 000VersichererAbzugsfranchiseSchaden 6 0005 000 Kunde1 000 VersichererBalkenlänge = Schadenbetrag in Franken
Bei der Integralfranchise entfällt oberhalb der Schwelle der Abzug; bei der Abzugsfranchise bleibt er bestehen.

Zahlenbeispiele

Wartefrist und Karenzfrist nicht verwechseln: Die Wartefrist beginnt mit dem Schadenfall. Die Karenzfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss; erst nach ihrem Ablauf ist der Vertrag in Kraft.

Mitversicherung, Pool und Rückversicherung

Mitversicherung

Mehrere Versicherer teilen eine grosse Versicherung. Jeder erhält einen Anteil der Prämie und trägt denselben Anteil am Schaden. Ein führender Versicherer administriert den Vertrag und erhält eine Führungsprovision.

Versicherungspool

Mehrere Versicherer bringen besondere Risiken in einen gemeinsamen Topf ein und teilen sie nach einem Schlüssel. Beispiele sind der Schweizerische Elementarschaden-Pool sowie Pools für Erdbebendeckung, Nuklearrisiken und Luftfahrtversicherungen. Der Luftfahrtpool nimmt seit 2007 keine neuen Geschäfte an.

Rückversicherung

Der Erstversicherer überträgt gegen Prämie einen Teil seiner Risiken an einen Rückversicherer. Damit gibt er Zufalls- und Irrtumsrisiken weiter, kann grössere Verträge abschliessen und nutzt weltweites Fachwissen. Genannte Beispiele sind Swiss Re und SCOR.

Rechtsgrundlage: Artikel 22 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Geschäftsorganisation und zu angemessenem Risikomanagement.

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