Beratungsprotokoll
Das Beratungsprotokoll dokumentiert Gesprächsinhalte und erfüllt eine wichtige Beweisfunktion.
Was festgehalten wird
Neben Name, Adresse, Telefon und E-Mail werden die beratenen Bereiche dokumentiert.
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Mobilität | Kasko, Haftpflicht, Assistance und Verkehrsrechtsschutz |
| Wohnen und Haftung | Privathaftpflicht, Hausrat, Gebäude und Rechtsschutz |
| Gesundheit | Grund-, Zusatzversicherung und Unfallschutz |
| Vorsorge | Einkommen, Hinterbliebene, Vermögensaufbau und Hypothek |
BeratungsbereicheDas Protokoll zeigt, was beraten wurde und was nicht.
Nicht angekreuzte Themen werden bewusst als Verzicht auf Beratung dokumentiert, damit nicht der Eindruck entsteht, sie seien vergessen worden.
Bestätigungen und Unterschrift
- Beratungsinformation nach Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erhalten.
- Bei Abschluss Informationen nach Artikel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes erhalten.
- In die Datenbearbeitung eingewilligt.
- Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt.
Gültiger NachweisErst vollständige Bestätigung macht das Protokoll beweiskräftig.
Zeitpunkt und häufige Fehler
Das Protokoll wird am Ende jedes Beratungsgesprächs erstellt, bei Privatpersonen ebenso wie bei Unternehmen. Die Kundschaft unterschreibt es.
Fehlende Markierungen lassen Themen unklar erscheinen. Ohne Unterschrift ist das Protokoll als Nachweis wertlos.
MerkeOhne Unterschrift ist das Beratungsprotokoll kein gültiger Nachweis erfüllter Informationspflichten.
Prüfungs-Check
- Vier Beratungsbereiche zuordnen.
- Nichtberatung ausdrücklich dokumentieren.
- Vier Bestätigungen kennen.
- Protokoll am Gesprächsende unterschreiben lassen.