Weshalb stellt der Staat Regeln für das Versicherungswesen auf?
Versicherungsverträge sind komplex, und ihre Qualität zeigt sich oft erst Jahre später im Schadenfall. Deshalb ergänzt der Staat das allgemeine Vertragsrecht durch besondere Schutzregeln.
Jedes Geschäft ist ein Vertrag
Anbieter und Nachfrager einigen sich auf eine Leistung und eine Gegenleistung, meist Geld. Das Obligationenrecht bestimmt die daraus entstehenden Rechte und Pflichten.
Bei Streit versuchen sich die Parteien zuerst zu einigen. Eine unabhängige Ombudsstelle kann vermitteln. Scheitert dies, entscheidet ein staatliches Gericht verbindlich.
Öffentliches Recht und Privatrecht
| Öffentliches Recht | Privatrecht |
|---|---|
| Bewilligung und Vorschriften; Behörde überwacht von sich aus und greift ein. Beispiel: Bewilligung einer Arztpraxis. | Regelt Vertragsbeziehungen zum Schutz einer unterlegenen Seite. Betroffene müssen selbst klagen. Beispiele: Miet- und Arbeitsrecht. |
Zwei Säulen des Versicherungsrechts
| Bereich | Gesetz | Überwachung |
|---|---|---|
| Versicherungsaufsicht, öffentliches Recht | Versicherungsaufsichtsgesetz | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht |
| Versicherungsvertrag, Privatrecht | Versicherungsvertragsgesetz | Keine automatische Überwachung; Klage nötig |
Das Aufsichtsrecht regelt Zulassung und Überwachung von Versicherungsunternehmen. Das Vertragsrecht regelt Entstehung, Pflichten und Ende des Vertrags zwischen Versicherer und Kundschaft.
Drei Schutzgründe
- Insolvenzschutz: Der Versicherer muss Leistungen jederzeit bezahlen können.
- Übervorteilungsschutz: Regeln begrenzen die Ausnutzung des Wissensvorsprungs.
- Missbrauchschutz: Unseriöse Anbieter sollen das Vertrauen in die Branche nicht zerstören.
MerkeDas Versicherungsaufsichtsgesetz schützt vor Insolvenz und Missbrauch; das Versicherungsvertragsgesetz regelt den Vertrag.
Fundstelle: Artikel 1 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Prüfungs-Check
- Du erklärst Vertrag, Ombudsstelle und Gericht.
- Du unterscheidest öffentliches Recht und Privatrecht.
- Du ordnest die zwei Versicherungsgesetze zu.
- Du nennst Insolvenz-, Übervorteilungs- und Missbrauchschutz.