SUVA UVG-Leistungsübersicht
Die obligatorische Unfallversicherung deckt Pflegekosten und gesetzlich festgelegte Geldleistungen bei Berufs- und Nichtberufsunfällen.
Pflege und Kosten
- Freie Wahl von Arzt, Zahnarzt und Chiropraktiker sowie allgemeine Spitalabteilung.
- Ärztlich angeordnete Nach- und Badekuren.
- Hauspflege, Hilfsmittel sowie notwendige Reise-, Transport- und Rettungskosten.
- Auslandbehandlung in EU- und EFTA-Staaten nach Abkommen, sonst höchstens doppelter Schweizer Betrag.
PflegeleistungenDie Grundversicherung kombiniert Behandlung und Kostenvergütung.
Geldleistungen
| Leistung | Anteil am versicherten Verdienst |
|---|---|
| Taggeld ab dem 3. Tag | 80 Prozent |
| Invalidenrente bei Vollinvalidität | 80 Prozent |
| Witwen- oder Witwerrente | 40 Prozent |
| Halbwaisenrente | 15 Prozent |
| Vollwaisenrente | 25 Prozent |
| Hinterlassenenrenten total | Höchstens 70 Prozent |
| Mit AHV- oder IV-Rente | Zusammen höchstens 90 Prozent |
UVG-GeldleistungenBezugsgrösse ist jeweils der versicherte Verdienst.
Ergänzend gibt es Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Teuerungszulagen.
Kürzungen und Lücken
Geldleistungen können bei grobfahrlässigen Nichtberufsunfällen während zwei Jahren, bei Verbrechen, Vergehen oder aussergewöhnlichen Gefahren auch unbefristet gekürzt werden.
Der versicherte Verdienst ist begrenzt. Höhere Einkommen benötigen für den übersteigenden Teil eine Zusatzlösung.
MerkeTaggeld und volle Invalidenrente betragen 80 Prozent; zusammen mit Renten der ersten Säule gilt höchstens 90 Prozent.
Prüfungs-Check
- Pflegeleistungen aufzählen.
- Taggeldbeginn und 80-Prozent-Satz kennen.
- Hinterlassenenrenten zuordnen.
- 70- und 90-Prozent-Grenzen unterscheiden.