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SUVA UVG-Leistungsübersicht

Die obligatorische Unfallversicherung deckt Pflegekosten und gesetzlich festgelegte Geldleistungen bei Berufs- und Nichtberufsunfällen.

Pflege und Kosten

PflegeleistungenPflegeleistungenDie Grundversicherung kombiniert Behandlung und Kostenvergütung.PflegeleistungenBehandlungArztSpitalPflegeHauspflegeKurenMobilitätTransportRettungHilfenHilfsmittelAuslandDie Grundversicherung kombiniert Behandlung und Kostenvergütung.
Die Grundversicherung kombiniert Behandlung und Kostenvergütung.

Geldleistungen

LeistungAnteil am versicherten Verdienst
Taggeld ab dem 3. Tag80 Prozent
Invalidenrente bei Vollinvalidität80 Prozent
Witwen- oder Witwerrente40 Prozent
Halbwaisenrente15 Prozent
Vollwaisenrente25 Prozent
Hinterlassenenrenten totalHöchstens 70 Prozent
Mit AHV- oder IV-RenteZusammen höchstens 90 Prozent
UVG-GeldleistungenUVG-GeldleistungenBezugsgrösse ist jeweils der versicherte Verdienst.UVG-GeldleistungenKombinationmax. 90 %Taggeld80 %Hinterlassene totalmax. 70 %Ehegattenrente40 %Vollwaise25 %Bezugsgrösse ist jeweils der versicherte Verdienst.
Bezugsgrösse ist jeweils der versicherte Verdienst.

Ergänzend gibt es Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Teuerungszulagen.

Kürzungen und Lücken

Geldleistungen können bei grobfahrlässigen Nichtberufsunfällen während zwei Jahren, bei Verbrechen, Vergehen oder aussergewöhnlichen Gefahren auch unbefristet gekürzt werden.

Der versicherte Verdienst ist begrenzt. Höhere Einkommen benötigen für den übersteigenden Teil eine Zusatzlösung.

MerkeTaggeld und volle Invalidenrente betragen 80 Prozent; zusammen mit Renten der ersten Säule gilt höchstens 90 Prozent.

Prüfungs-Check