Prämien optimieren
Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit werden von unterschiedlichen Systemen finanziert.
Mutterschaft in der Grundversicherung
Während der Schwangerschaft und bis acht Wochen nach der Geburt fallen keine Franchise und kein Selbstbehalt an. Gedeckt sind sieben Kontrollen, zwei Ultraschalluntersuchungen, ein Beitrag an Geburtsvorbereitung, Geburt in Spital, Geburtshaus oder zuhause sowie drei Stillberatungen.
Eine Geburt kostet ungefähr 5 000 Franken in der allgemeinen und 11 000 Franken in der privaten Abteilung. Erwerbsausfall gehört nicht zur Krankenversicherung.
Entschädigung für Eltern
| Mutterschaft | Vaterschaft |
|---|---|
| 14 Wochen | Zwei Wochen |
| 80 Prozent des Erwerbseinkommens | Über Erwerbsersatzordnung finanziert |
| Nur bei vorheriger Erwerbstätigkeit | Unterstützung nach der Geburt |
Beginnt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen wieder zu arbeiten, endet die Entschädigung. Nicht erwerbstätige Mütter haben keinen Anspruch.
Prämie gezielt senken
Eine höhere Franchise, Hausarzt- oder Telemedizinmodell und das Vermeiden doppelter Leistungen können die Prämie senken. Familienzulagen unterscheiden sich kantonal und werden für die Gesamtplanung geprüft.
MerkeDie Grundversicherung zahlt medizinische Mutterschaftsleistungen; Erwerbsausfall deckt die Erwerbsersatzordnung.
Prüfungs-Check
- Mutterschaftsleistungen aufzählen.
- Kostenbeteiligung ausschliessen.
- 14 Wochen und 80 Prozent kennen.
- Drei Sparmassnahmen nennen.