Die drei Finanzierungssysteme (Deckungsverfahren)
Ein Versicherer muss Leistungen zum richtigen Zeitpunkt finanzieren. Umlage-, Kapitaldeckungs- und Bedarfsdeckungsverfahren unterscheiden sich darin, wann und für wen Mittel bereitgestellt werden.
Umlageverfahren
Laufende Beiträge finanzieren direkt die laufenden Leistungen. Das Verfahren passt zu obligatorischen Versicherungen mit grossen Beständen. Theoretisch sind bei rasch anpassbaren Prämien keine Reserven nötig; praktisch bestehen Sicherheitspolster.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Invalidenversicherung arbeiten nach diesem Verfahren und sichern ein Grundeinkommen in der Grössenordnung von 2000 Franken monatlich. Erwerbstätige finanzieren Renten für Alte, Hinterlassene und Invalide. Steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenrate belasten das System; der Staat leistet Zuschüsse, und ein Ausgleichsfonds stabilisiert schlechte Jahre.
Kapitaldeckungsverfahren
Jede versicherte Person spart mit eigenen Prämien für sich. Prämien, technischer Zins und allfällige Überschüsse bilden Deckungskapital für die spätere Leistung. Das passt zur beruflichen Vorsorge und zum Sparanteil von Lebensversicherungen.
Lorenz Wehrli, 28, schliesst eine gemischte Lebensversicherung ab. Beim Tod erhält seine Frau das Todesfallkapital; beim Vertragsende erhält er das angesparte Kapital für eine Weltreise. Der technische Zinssatz beträgt im Beispiel 0,25 Prozent pro Jahr; bei höheren Marktzinsen kommt eine Überschussbeteiligung hinzu.
Bedarfsdeckungsverfahren
Die Prämie wird mit Wahrscheinlichkeitsrechnung vorausberechnet. Ein Teil bildet eine technische Reserve für Irrtums- und Zufallsrisiken sowie künftige Fälle; der Rest deckt laufende Leistungen. Für gemeldete, aber später bezahlte Fälle werden Rückstellungen gebildet.
Das Verfahren eignet sich für konstante, gut schätzbare Risiken und Verträge von meist ein bis fünf Jahren. Es ist in der Schweizer Privatversicherung am weitesten verbreitet, ausser beim Sparanteil der Lebensversicherung und in der beruflichen Vorsorge.
Warum Umlage bei freiwilligen Beständen heikel ist
Bei 20 000 Rechtsschutzversicherten und Prozesskosten von 2 Millionen Franken beträgt die Risikoprämie 100 Franken pro Mitglied. Kündigen im zweiten Jahr 1000 Mitglieder, sinken die Einnahmen auf 1,9 Millionen Franken, während laufende Fälle kaum abnehmen. Es fehlen fast 100 000 Franken oder die Prämie muss sofort steigen.
Reserven und Rückstellungen
| Reserven | Rückstellungen |
|---|---|
| Allgemeines Sicherheitspolster für schlechte Zeiten sowie Irrtums- und Zufallsrisiken | Mittel für absehbare Auslagen mit noch unbekannter genauer Höhe, etwa gemeldete Schäden |
Verteilung der Prämie
- Prämiendurchschnitt: Alle zahlen unabhängig vom individuellen Risiko gleich viel; üblich in Sozialversicherungen, vereinzelt etwa bei Reiseversicherungen.
- Individuelle Bemessung: Die Prämie folgt dem persönlichen Risiko und statistischen Erfahrungen, etwa in der Motorfahrzeugversicherung.
MerkeUmlage finanziert laufend, Kapitaldeckung spart individuell und Bedarfsdeckung arbeitet mit vorausberechneter Prämie, Reserven und Rückstellungen.
Rechtsgrundlage: Artikel 17 folgende des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Prüfungs-Check
- Du unterscheidest die drei Deckungsverfahren.
- Du ordnest Sozialversicherung, Vorsorge und Privatversicherung zu.
- Du trennst Reserven und Rückstellungen.
- Du erklärst Durchschnitt und individuelle Prämienbemessung.
- Du verstehst das Rechenbeispiel zum Bestandsrückgang.