Beraterpflichten – Zusammenfassung
Gesetzliche Pflichten schützen die Kundschaft und schaffen Vertrauen in die Versicherungsberatung.
Pflichten und Grundlagen
| Pflicht | Grundlage | Kern |
|---|---|---|
| Informationspflicht | Artikel 3 VVG | Vor Abschluss verständlich informieren |
| Treu und Glauben | Artikel 2 ZGB | Redlich und fair handeln |
| Sorgfaltspflichten | GwG | Parteien und Berechtigte feststellen |
| Datenschutz | DSG und DSGVO | Personendaten korrekt bearbeiten |
Geldwäscherei und Steuerkonformität
Reine Versicherungsvermittlung gilt grundsätzlich nicht als Finanzintermediation. Wo das Geldwäschereigesetz greift, werden Vertragspartei, wirtschaftlich Berechtigte und Begünstigte festgestellt, besondere Risiken abgeklärt und alle Schritte dokumentiert und organisiert.
Betroffene Finanzintermediäre unterstellen sich einer Selbstregulierungsorganisation. FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute zur Registrierung, Identifikation und Meldung relevanter Konten von in den Vereinigten Staaten steuerpflichtigen Personen oder zum Quellensteuerabzug.
Daten und Aufsicht
Besonders schützenswerte Daten benötigen vorgängige Einwilligung. Personendaten werden rechtmässig, zweckgebunden, richtig und sicher bearbeitet. Betroffene können Auskunft und Berichtigung verlangen; nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht schützt Versicherte, Anleger und Gläubiger und sorgt für funktionsfähige Märkte. Ungebundene Vermittler benötigen einen Registereintrag sowie guten Ruf, Fachkenntnisse, finanzielle Sicherheit und die persönlichen Voraussetzungen.
MerkeInformationspflicht, redliche Beratung, Sorgfalt, Datenschutz und Registerpflicht bilden ein Gesamtsystem.
Prüfungs-Check
- Informationspflicht und Treu und Glauben zuordnen.
- Sorgfaltspflichten bei Geldwäschereirisiken nennen.
- Datenschutzprinzipien erklären.
- Registervoraussetzungen ungebundener Vermittler aufzählen.