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Nullserie L1
Leben
25 Min.
Frage 1 von 14
1 Punkt
Einkommenssicherung, AHV/IV
Wann beginnt bei Erwerbstätigen die Beitragspflicht in der AHV?
A
Am 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres
B
Am 1. Januar nach Vollendung des 18. Lebensjahres
C
Am 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres
D
Am 1. Januar nach Vollendung des 25. Lebensjahres
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AHV, IV und BVG im Fokus – Familie Meier
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