Freiwillige oder obligatorische Versicherung
Dieses Kriterium fragt, ob die versicherte Person selbst entscheidet oder der Staat den Abschluss vorschreibt.
Freiwillige Versicherung
Die Person entscheidet selbst, ob und wie sie sich absichert. Ausschlaggebend ist ihre Risikobereitschaft. Beispiele sind Hausrat, Autokasko, Privathaftpflicht, Rechtsschutz und Lebensversicherung.
Obligatorische Versicherung
Der Staat schreibt den Abschluss bei elementaren Gefahren vor. Damit verfolgt er sozialpolitische Ziele und verhindert, dass Menschen diesen Gefahren ungeschützt ausgesetzt sind.
Wer entscheidet?Persönliche Risikobereitschaft steht staatlicher Pflicht gegenüber.
Wichtige Versicherungspflichten
| Gefahr | Obligatorische Versicherung | Für wen? |
|---|---|---|
| Krankheit | Grundversicherung der Krankenversicherung | Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz |
| Unfall | Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung | Fast alle Arbeitnehmenden |
| Arbeitslosigkeit | Arbeitslosenversicherung | Alle Arbeitnehmenden |
| Invalidität | Invalidenversicherung und berufliche Vorsorge | Alle Arbeitnehmenden |
| Alter | Alters- und Hinterlassenenversicherung und berufliche Vorsorge | Alle Personen beziehungsweise fast alle Arbeitnehmenden |
| Strassenverkehr | Motorfahrzeughaftpflichtversicherung | Alle Fahrzeughalter |
Sechs SchlüsselgefahrenDie Pflicht schützt zentrale Lebens- und Haftungsrisiken.
MerkeDer Staat macht Versicherungen bei elementaren Gefahren obligatorisch, deren Folgen Einzelne nicht allein tragen sollen.
Rechtsgrundlagen: Artikel 3 des Krankenversicherungsgesetzes und Artikel 63 des Strassenverkehrsgesetzes.
Prüfungs-Check
- Du unterscheidest eigenen Entscheid und staatliche Pflicht.
- Du nennst freiwillige Beispiele.
- Du ordnest sechs wichtige Versicherungspflichten zu.
- Du kennst die Pflicht zur Motorfahrzeughaftpflicht.