Das Kind versichern
Ein Neugeborenes ist ab Geburt grundversicherungspflichtig.
Drei Monate Anmeldefrist
| Situation | Folge |
|---|---|
| Fristgerechte Anmeldung | Eltern wählen den Versicherer; Deckung rückwirkend ab Geburt |
| Keine Anmeldung | Kanton weist dem Kind einen Versicherer zu |
Baby anmeldenOhne Anmeldung übernimmt der Kanton die Zuweisung.
Die Grundversicherung nimmt das Kind unabhängig von der Gesundheit auf.
Zusatzschutz früh sichern
Bei Zusatzversicherungen kann eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Eine Anmeldung vor der Geburt oder solange das Kind gesund ist, erleichtert die Aufnahme und reduziert das Risiko späterer Vorbehalte.
Schutz fürs KindFrühes Handeln ist vor allem beim Zusatzschutz wichtig.
Wünsche dokumentieren
Offene Fragen machen sichtbar, was den Eltern für ihr Kind wichtig ist. Antworten werden im Bedarfsbogen festgehalten und am Gesprächsende gemeinsam zusammengefasst.
MerkeEin Baby ist ab Geburt versicherungspflichtig; die Eltern haben drei Monate für die freie Wahl.
Prüfungs-Check
- Versicherungspflicht ab Geburt erklären.
- Dreimonatige Frist nennen.
- Folge einer versäumten Anmeldung kennen.
- Frühen Zusatzantrag begründen.