Beratung in der Praxis · Familie Boss

krankenzusatz
Lernen

Das Kind versichern

Ein Neugeborenes ist ab Geburt grundversicherungspflichtig.

Drei Monate Anmeldefrist

SituationFolge
Fristgerechte AnmeldungEltern wählen den Versicherer; Deckung rückwirkend ab Geburt
Keine AnmeldungKanton weist dem Kind einen Versicherer zu
Baby anmeldenBaby anmeldenOhne Anmeldung übernimmt der Kanton die Zuweisung.Baby anmelden1GeburtPflicht beginnt2Anmeldeninnert 3 Monaten3WählenEltern bestimmen4DeckungrückwirkendOhne Anmeldung übernimmt der Kanton die Zuweisung.
Ohne Anmeldung übernimmt der Kanton die Zuweisung.

Die Grundversicherung nimmt das Kind unabhängig von der Gesundheit auf.

Zusatzschutz früh sichern

Bei Zusatzversicherungen kann eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Eine Anmeldung vor der Geburt oder solange das Kind gesund ist, erleichtert die Aufnahme und reduziert das Risiko späterer Vorbehalte.

Schutz fürs KindSchutz fürs KindFrühes Handeln ist vor allem beim Zusatzschutz wichtig.Schutz fürs KindGrundversicherungAufnahmepflichtab GeburtZusatzversicherungGesundheitsprüfungfrüh beantragenFrühes Handeln ist vor allem beim Zusatzschutz wichtig.
Frühes Handeln ist vor allem beim Zusatzschutz wichtig.

Wünsche dokumentieren

Offene Fragen machen sichtbar, was den Eltern für ihr Kind wichtig ist. Antworten werden im Bedarfsbogen festgehalten und am Gesprächsende gemeinsam zusammengefasst.

MerkeEin Baby ist ab Geburt versicherungspflichtig; die Eltern haben drei Monate für die freie Wahl.

Prüfungs-Check